Schießstandregeln

Bei allen Schießen am Schießstand bitte beachten:

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Auf unserem Wurfscheibenstand darf nur mit Weicheisenschroten geschossen werden. Die Schrotgröße darf hierbei bis 2,5 mm betragen.Für das Preisschießen darf die Schrotladung 28 g und die Hülsenlänge 70 mm nicht überschreiten.
Auf dem Kipphasenstand ist nur Bleischrot bis zu einer Größe von 2,5 mm zulässig. Die Schrotladung darf 36 g und die Hülsenlänge 70 mm nicht überschreiten.

Allgemeine Regelungen und Information

1.  Die Schießordnung am Stand ist zu befolgen. Für alle in diesem Schießprogramm nicht aufgeführten Regeln wird die DJV-Vorschrift als Anlehnung herangezogen.

2.  Jeder Teilnehmer muss ausreichend versichert sein. Bei Bedarf kann eine Tageshaftpflichtversicherung auf dem Schießstand abgeschlossen werden.

3.  Bleischrot, sowie Kugelmunition im Kaliber .222 Rem und .308 Win kann in Verbindung mit Startkarten auf dem Schießstand erworben werden.

4. Flintenstände ( Wurftauben und Hase ) müssen Kopfbedeckung, Gehörschutz und eine Schutzbrille getragen werden. Auf allen anderen Ständen wird diese Regelung empfohlen.

Grundlage hierfür siehe DJV Schießstandordnung und Schießstandvorschrift. Gültig ab 04/2024. Seite 15 2.11. “Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend”