Das Land fördert Revierausstattungen und Dienstleistungen bei den Bewegungsjagden und qualifizierte Beratungsleistungen durch Berufsjäger. Für die oben genannten Fördermaßnahmen sind alle Revierinhaber antragsberechtigt. Im Zuge der Bewegungsjagden auf Schwarzwild werden zudem Hundeführer mit ihren Stöberhunden als auch anerkannte Nachsuchengespanne für ihren Einsatz finanziell unterstützt. Investitionen im Bereich der gesamten Wildbretverarbeitungskette honoriert das Land ebenfalls.
Antragsverfahren
Die Verwaltungsvorschrift ist am 02. April 2019 in Kraft getreten. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden vom Land schrittweise erarbeitet und den Jägerinnen und Jägern bekannt gegeben.
Aktuell können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Pauschale Revierausstattung – Jagdliche Gegenstände für Bewegungsjagden auf Schwarzwild (z.B. Drückjagdstand)
- Stöberhundeführer – Einsatz von Stöberhunden bei Bewegungsjagden
- anerkannter Nachsuchenführer - Nachsuchen bei Bewegungsjagden
- Jagdausübungsberechtigte – Einsatz von Treibern und Hilfspersonen bei Bewegungsjagden.
- Investitionsmaßnahmen im Bereich der Wildbretvermarktung
Um die Förderungen Nrn. 1.- 4., die nur in einem Online-Verfahren angeboten werden, in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dass sich Interessierte vorab registrieren. Da die Förderung immer pro Jagdjahr abgerechnet wird, ist die Registrierung jedes Jagdjahr neu durchzuführen. Für Nr. 5 fordern Sie bitte ein Antragsformular an.
Informationen zum Antrags- und Registrierungsverfahren erhalten Sie unter folgenden Link:
www.landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung