Die revierübergreifenden Bewegungsjagden sind bereits voll im Gange.
Vom Ministerium wird nun, analog zum vorherigen Jagdjahr, die Kostenübernahme der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Bewegungsjagden zur Seuchenprävention (ASP) im unten downloadbaren Schreiben bestätigt.
Kernpunkte des Schreibens:
- Kostenübernahme limitiert auf großräumige revierübergreifende Bewegungsjagden im Rahmen der Schwarzwildbejagung zur ASP Prävention
- Freigabe sonstiger Wildarten ist für die Kostenübernahme unschädlich
- Verlängerung der Regelung über das Jagdjahr 2022/2023 ist in Diskussion, jedoch noch nicht bestätigt
- Untere Verwaltungsbehörden sollen jagdliche Belange insofern unterstützen, dass die unteren Straßenbehörden die notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen selbst beauftragen oder mit eigenen Ressourcen durchführen
- Kosten hierfür werden von den Straßenbauhaushalten getragen und im Nachgang vom MLR ausgeglichen.
Die Antragstellung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und die sich daraus ergebenden verkehrssichernden Maßnahmen erfolgt durch die Jagdleiter, wie bisher.
(Quelle: Kostenübernahme: Verkehrsrechtliche Anordnung Bewegungsjagden - Landesjagdverband )